Sicherheitstechnik

Modulare Schutzzäune

Einfache und schnelle Montage. Leicht zu erweitern und anzupassen. Entwickelt unter Einhaltung der europäischen Arbeitsschutzvorschriften.

Maximale Anpassungsfähigkeit: unterschiedlich lange Trennwände; zwei verschiedene Säulenhöhen; einfache Türen, Doppeltüren oder Schiebetüren; undurchsichtige oder vergitterte Trennelemente; kundenspezifische Formen.

Optimaler Schutz der Arbeitsbereiche mit automatisierten Einrichtungen und Fertigungsrobotern. Weiterhin schützen sie Bereiche, wo mit dem Auswurf von Materialresten durch die Bearbeitungsmaschinen gerechnet werden muss.

Zur Abgrenzung der jeweiligen Bereiche sind die Elemente vielseitig kombinierbar. Die Konstruktion und Installation erfüllen alle Sicherheitsanforderungen gemäß den Konstruktionsnormen der Schutzeinrichtungen zur Maschinensicherheit.

Vorteile des Systems

  • Modulares System, anpassungsfähig an alle Bereiche.
  • Leichte und schnelle Montage.
  • Austauschfähige Gitter- bzw. Sichtschutzplatten.
  • Einfache Erweiterung und Änderung.

Die Schutzzäune von BT-Lindau erfüllen die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die Schutzzaunelemente werden mit unverlierbaren Verbindungselemente schnell und sicher an Stützen befestigt, die den gesetzlichen Forderungen für trennende Schutzeinrichtungen erfüllen.

BT-Lindau greift als Hersteller von Schutzzaunsystemen auf eine jahrelange Erfahrung zurück und unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Schutzzaun-Konstruktion!


Steigtechnik

Steigleitern nach DIN EN ISO 14122-4

Ortsfeste Steigleitern an maschinellen Anlagen Einsatzbereiche Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen Planung und Benutzung Steigleitern an maschinellen Anlagen erlauben den Zugang für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, sowie Reparatur- und Reinigungsarbeiten. Dabei kann es sich auch um ein Gebäude als Teil einer maschinellen Anlage handeln.

Wichtig – folgende Vorgaben sind zu beachten:

  • Ab 3 m Steighöhe muss ein Rückenschutz vorhanden sein.
  • Ab 10 m Steighöhe ist die Steigleiter versetzt auszuführen. Die maximale Länge eines Leiterzuges darf 6 m nicht überschreiten.
  • Ist aus baulichen Gründen eine Versetzung nicht möglich, so kann die Leiter auch einzügig über 10 m ausgeführt werden.
  • Ab 10 m Steighöhe ist die Umsteigeplattform durch die klappbare Plattform zu ersetzen.
  • Für seitliche Überstiege können die Leiterteile höher geführt werden.
  • Wenn die Spaltgröße am Ausstieg größer als 75 mm ist, zur Spaltverkleinerung den Ausstiegstritt mit bestellen.
  • An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte Geländer erforderlich, siehe DIN EN ISO 14122-4.
  • An dem Ausstieg ist eine Sicherungsschranke erforderlich.